AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Reline Studio (nachfolgend "Agentur") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde").

1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Diese AGB gelten für alle von der Agentur angebotenen Dienstleistungen und Produkte.

2. Leistungen der Agentur

2.1. Die Agentur erbringt kreative und digitale Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Design und Branding
  • Marketing und Kampagnenplanung
  • Produktion digitaler Inhalte (z. B. Webseiten, Videos, Fotos)
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Online-Werbung
  • Social Media Marketing und Content-Erstellung
  • Beratungsleistungen im Bereich digitales Marketing und Branding

3. Vertragsschluss

3.1. Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung der Agentur zustande.

3.2. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

3.3. Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde die Zustimmung zu diesen AGB.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung richtet sich nach der Art der angebotenen Dienstleistung und wird im jeweiligen Angebot gemäß den aktuellen Stundensätzen der Agentur festgelegt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Der Kunde kann den Gesamtbetrag im Voraus oder in zwei Raten zahlen:

  • 50 % bei Auftragserteilung
  • 50 % nach Designbestätigung

4.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

4.4. Zusätzliche Dienstleistungen oder Änderungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, werden nach Aufwand und den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung gestellt.

4.5. Bei Zahlungsverzug wird bei der ersten Mahnung eine Gebühr von CHF 40 und bei der zweiten Mahnung eine Gebühr von CHF 60 erhoben. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Website nach der ersten Mahnung vorübergehend ohne Vorankündigung zu sperren, bis die Zahlung erfolgt ist.

4.6. Bei ausbleibender Zahlung nach der zweiten Mahnung verliert der Kunde das Recht, die von der Agentur erstellten Arbeiten zu nutzen. Die Agentur behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte wegen Verletzung der Urheberrechte einzuleiten.

4.7. Reagiert der Kunde nicht auf Anfragen der Agentur bezüglich eines offenen Projekts innerhalb einer angemessenen Frist, behält sich die Agentur das Recht vor, die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel sofort schriftlich zu melden.

5.3. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

6.1. Alle Urheber- und Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Arbeiten verbleiben bei der Agentur, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.2. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Arbeiten für den vertraglich festgelegten Zweck.

6.3. Jegliche weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Verbreitung der Arbeiten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

6.4. Die Agentur behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten für eigene Portfoliozwecke zu nutzen.

6.5. Der Kunde darf die von der Agentur erstellten Arbeiten nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Agentur an Dritte weitergeben oder für andere Projekte verwenden.

6.6. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur erstellten Arbeiten für mindestens zwei Jahre online oder aktiv zu nutzen. Während dieser Zeit müssen die Arbeiten unter dem Management der Agentur bleiben. Bei Nichteinhaltung behält sich die Agentur das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadenersatz zu fordern.

7. Änderungen und Kosten

7.1. Nach der Designfreigabe sind drei Änderungen im Preis inbegriffen. Jede weitere Änderung wird mit dem im Angebot festgelegten Stundensatz berechnet.

7.2. Änderungen oder zusätzliche Anforderungen nach der Designfreigabe müssen schriftlich bestätigt werden und können den Zeitplan und die Kosten beeinflussen.

7.3. Kosten für zusätzliche Leistungen oder Änderungen werden dem Kunden vor der Durchführung mitgeteilt und müssen von diesem schriftlich genehmigt werden.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1. Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

8.2. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgang